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Bauingenieur (w/m/d) 12.11.2024 Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Bad Gandersheim
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Bauingenieur (w/m/d)
Bad Gandersheim
Aktualität: 12.11.2024

Anzeigeninhalt:

12.11.2024, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Bad Gandersheim
Bauingenieur (w/m/d)
Aufgaben:
  • Erstellen von Planungsanträgen und Projektkonzepten ggf. einschl. Abwicklung durch Ingenieurbüros
  • Bearbeitung von Entwürfen auch mit besonderen Anforderungen einschl. ggf. Aufstellen hydraulischer Berechnungen und luftschadstofftechnischer Untersuchungen ggf. einschl. Abwicklung durch Ingenieurbüros
  • Aufstellen von Planfeststellungsunterlagen auch in besonders schwierigen Fällen ggf. einschl. Abwicklung durch Ingenieurbüros sowie Stellungnahme zu den Einwendungen im Planfeststellungsverfahren
  • Aufstellen und Prüfen der Ausführungsunterlagen nach Durchführung der Planfeststellung/Plangenehmigung ggf. einschließlich Abwicklung durch Ingenieurbüros
  • Aufstellen von Untersuchungen über Immissionen und Emissionsschutzmaßnahmen
  • Eine Änderung der Aufgaben bleibt vorbehalten.
Qualifikationen:
  • Arbeitnehmer (w/m/d) müssen über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium bzw. Bachelor des Bauingenieurwesen verfügen
  • Beamte (w/m/d) müssen die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, der Fachrichtung Technische Dienste vorweisen können
  • Erfahrungen im Bereich Straßenplanung und Entwurf sind erforderlich
  • Kenntnisse der hier zur Anwendung kommenden EDV-Programme Sound-Plan und VESTRA sind wünschenswert. Eine entsprechende Schulungsbereitschaft wird erwartet.
  • Ihre persönliche Qualifikation:
  • Selbständigkeit, Eigeninitiative und Durchsetzungsvermögen
  • Ein hohes Maß an Kommunikations-, Kontakt- und Teamfähigkeit
  • Systematisches und strukturiertes Handeln
  • Sach- und zeitgerechte Arbeitskoordination und vorausschauende Planung von Arbeitsabläufen
  • Gute MS Office Kenntnisse und der Branchensoftware
Wir bieten:
  • Beschäftigungsumfang Vollzeit
  • Vergütung nach Entgeltgruppe 12 TV-L, bzw. Besoldung nach A 12 NBesO
  • Familienfreundliche und flexible Arbeitszeitregelung (z.B. Telearbeit, mobiles Arbeiten, die Möglichkeit, anfallende Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen)
  • Fachliche und persönliche Weiterbildungsangebote
  • Ein breites und interessantes Aufgabenspektrum mit viel Gestaltungsspielraum
  • Durch flexible Arbeitszeiten und familienorientierte Arbeitszeitmodelle unterstützen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die NLStBV hat sich im Rahmen des audit berufundfamilie® zertifizieren lassen.
Unser Kontakt:
Zu Zwecken der Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten gespeichert. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.strassenbau.niedersachsen.de/download/132406 Ihre aussagefähige Bewerbung richten Sie bitte - unter Beifügung aussagekräftiger Unterlagen bzw. ggf. mit einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte - bis zum 10.12.2024 unter Angabe des Stichpunktes rGB GAN 2212 an die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Gandersheim, Stiftsfreiheit 3, 37581 Bad Gandersheim. Bewerbungen sind auch per E-Mail an Poststelle-Gan@nlstbv.niedersachsen.de möglich. Digitale Bewerbungsunterlagen sind als PDF-Dokument zu übersenden. Fachliche Auskünfte erteilt Ihnen Herr Sump, Ruediger.Sump@nlstbv.niedersachsen.de , Telefonnummer 05382/953-420. Allgemeine Auskünfte zum Ausschreibungsverfahren erhalten Sie von Herrn Meyer, Stephan.Meyer@nlstbv.niedersachsen.de , Telefonnummer 05382/953-111. Www.strassenbau.niedersachsen.de
Weitere Informationen:
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerber (w/m/d) liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen. Eine Schwerbehinderung/Gleichstellung bitte ich zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und entsprechend nachzuweisen. Die NLStBV strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Daher sind im Falle einer Unterrepräsentanz in den Bereichen der Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe Bewerbungen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden.

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