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Hörsaaldienst (m/w/d) Campus Neuburg - Minijob Fakultät Nachhaltige Infrastruktur
Neuburg a.d. Donau
Aktualität: 27.11.2024
Anzeigeninhalt:
27.11.2024, Technische Hochschule Ingolstadt
Neuburg a.d. Donau
Hörsaaldienst (m/w/d) Campus Neuburg - Minijob Fakultät Nachhaltige Infrastruktur
Aufgaben:
- Sicherstellen der Hörsaal-Infrastruktur (Existenz/Funktion der Pinnwände, Flipcharts, Whiteboard)
- Nachfüllen und Ordern der fehlenden Hörsaalmaterialien (Stifte, Tafelwischer, Moderationsmaterial etc.)
- Ausstattung und Vorbereitung der Hörsäle und Seminarräume mit Mobiliar (beispielsweise in der Prüfungszeit ,Workshops )
- Unterstützung des Dekanats bei Veranstaltungen der Fakultät (z. Bsp. Einführungswoche, Berufungsverfahren)
- Bereitschaft Botengänge (u.a. Fahrt an den Campus Ingolstadt ) zu übernehmen
- Aktualisierung der Räumlichkeiten (Erstellen der Türschilder und deren Tausch)
Qualifikationen:
- Sie sollten in der Lage sein, sowohl eigenständig zu arbeiten, als auch bei Bedarf im Team mitzuwirken
- Sinn für Ordnung und Sauberkeit
- Sie verfügen über gute Deutschkenntnisse (ab B1) in Wort und Schrift
- EDV-Kenntnisse sind von Vorteil
- PKW und Führerschein Klasse B wäre von Vorteil
- Sie sollten körperlich belastbar sein, da physische Anstrengungen (Stühle und Tische umräumen ) ebenfalls zum Tätigkeitsbereich gehören
- Regelmäßige Anwesenheit während des Semesters
- Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung
Wir bieten:
- Flexible Arbeitszeiten
- Homeoffice & Mobiles Arbeiten
- Max. 30 Urlaubs- & 24 Gleittage
- Flache Hierarchien
- Viele Fortbildungs- & Weiterbildungsangebote
- Mensa & Restaurant
- Sicheres Arbeitsverhältnis beim Freistaat
- Innovatives Arbeitsumfeld
- Familienfreundlich
- Gute Anbindung &
- Zentrale Lage
Unser Kontakt:
Fragen gerne an:
Lorena Peter
Karriere@thi.de
+49 841 9348-5113
Wir freuen uns auf Sie!
Weitere Informationen:
Unsere Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig. Bei dieser Stelle werden Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Bewerbung von Frauen wird ausdrücklich begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGIG).
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