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Mitarbeiter (m/w/d) Schwerpunkt Klagewesen/Forderungsmanagement
Freiburg
Aktualität: 18.09.2024

Anzeigeninhalt:

18.09.2024, Freiburger Stadtbau GmbH
Freiburg
Mitarbeiter (m/w/d) Schwerpunkt Klagewesen/Forderungsmanagement
Über uns:
Die Freiburger Stadtbau GmbH (FSB) ist die größte Wohnungsbaugesellschaft in Südbaden. Seit mehr als 100 Jahren entwickeln wir zukunftsorientierte, lebenswerte Quartiere und spannende Begegnungsorte im Sinne einer nachhaltigen Stadtgestaltung. Unsere über 300 Mitarbeitenden im Freiburger Stadtbau Verbund setzen sich täglich ein für bezahlbaren Wohnraum, unterstützen Menschen in vielen Lebenslagen und kümmern sich um sicheres Parken, urbane Mobilität und die vielfältigen Freizeitangebote in unseren Bädern. Unser Ziel ist es, mit zukunftsweisenden Projekten und innovativen Konzepten die hohe Lebensqualität in der Stadt Freiburg zu erhalten und kontinuierlich auszubauen - für ein lebendiges Miteinander.
Aufgaben:
  • In der Abteilung Wohnen & Vermieten sind Sie selbstständig im Team Mahn- und Klagewesen insbesondere für die Bereiche Forderungsmanagement, Klagewesen und Forderungsdurchsetzung verantwortlich.
  • Bei (außer-)gerichtlichen Mahnverfahren, Kündigungen und Räumungsklagen übernehmen Sie die juristische Prüfung des Sachverhalts bezüglich mietrechtlicher Maßnahmen.
  • Zu Ihren Aufgaben zählen zudem die Fertigung von Kündigungen, die Einreichung von Klageschriften, die selbstständige Prozessführung vor Gericht (Schriftsatzfertigung etc.), Verhandlungen mit der gegnerischen Rechtsvertretung sowie die Bearbeitung des gesamten Kostenfestsetzungsverfahrens.
  • Im Rahmen von Zwangsräumungen und weiterer Rechtsdurchsetzung beantragen Sie Mahn- und Vollstreckungsbescheide und erteilen Pfändungsaufträge an Gerichtsvollzieher. Daneben koordinieren und begleiten Sie Zwangsräumungen und erfassen die entsprechenden Kosten.
  • Sie sind außerdem verantwortlich für die Qualitätssicherung des Forderungs- und Fristenmanagements einschließlich der Langzeitüberwachung sowie für die Aufbereitung von Analysen und Auswertungen.
Qualifikationen:
  • Sie verfügen über ein Studium der Rechtswissenschaften oder eine vergleichbare
  • Qualifikation, z. B. Rechtsanwaltsangestellte, Rechtspfleger.
  • Sie haben erste juristische Berufserfahrungen, idealerweise aus einer Tätigkeit in einer Kanzlei mit dem Schwerpunkt Forderungsmanagement und Mietrecht oder in einem Unternehmen der Immobilienbranche.
  • Sie zeichnen sich durch analytisches Denkvermögen sowie eine ausgeprägte Teamfähigkeit aus. Komplexe Sachverhalte können Sie einfach und verständlich darstellen.
  • Sie bringen Eigeninitiative, Verantwortungsbereitschaft, Verhandlungs- und Organisationsgeschick, Überzeugungskraft sowie ein hohes Maß an Sozialkompetenz und Dienstleistungsorientierung mit.
  • Sie beherrschen die gängigen MS-Office-Anwendungen sicher.
Wir bieten:
  • Verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem positiven Arbeitsumfeld und motivierten Team mit ausgeprägtem Teamgeist und Gemeinschaftssinn.
  • Mitwirken an einer sozial nachhaltigen, gesellschaftlich relevanten Aufgabe zur Schaffung
  • Bezahlbaren Wohnraums und lebendiger Nachbarschaften.
  • Flexible Arbeitszeiten für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Attraktive Fortbildungsmöglichkeiten mit langfristigen Perspektiven.
  • Umfangreiche Sozialleistungen und Benefits (z. B. JobTicket, Dienstradleasing, Hansefit).
  • Die Vergütung erfolgt mit den üblichen Sozialleistungen nach TVöD (z. B. betriebliche Altersversorgung ZVK) je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung unter 0761 / 2105-214 .
Unser Kontakt:
Personal@fsb-fr.de Mehr Infos über die FSB finden Sie unter www.freiburger-stadtbau.de .
Weitere Informationen:
Wir weisen darauf hin, dass Ihre Kontaktdaten gespeichert werden und wir uns über Bewerberinnen und Bewerber bei öffentlich zugänglichen Stellen informieren. Daten aufgrund von Vertragsanbahnungen werden gelöscht, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt und gesetzliche Aufbewahrungs- bzw. Nachweisfristen der Löschung nicht entgegenstehen.

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